Der Ortsteilrat
Der 2. Ortsteilrat am Wiesenhügel wurde für die Wahlperiode 2014 bis 2019 gewählt. Ihm gehören an:
Matthias Plhak (Ortsteilbürgermeister, Vorsitzender)
Ingid Baden
Rosemarie Gleitsmann
Conrad Gliem
Sven Grelke
Dolores Hof
Matthias Hoffmann
Manuela Klein
Siegfried Krause
Stephanie Renneberg
Antje Trautmann
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Der 1. Ortsteilrat am Wiesenhügel wurde für die Wahlperiode 2009 - 2014 gebildet.
Da der am 28.06.2009 gewählte Ortsteilrat aufgrund von Wegzügen von Mitgliedern aus dem Ortsteil nicht mehr beschlussfähig war, fand am 18.04.2010 eine Neuwahl statt. 2012 wurden durch persönliche Veränderungen weitere Anpassungen nötig.
Der Ortsteilrat Wiesenhügel von 2012 bis 2014 wurde gebildet durch:
Matthias Plhak - Ortsteilbürgermeister (Vorsitzender)
Antje Trautmann (1. Stellvertreterin)
Ingrid Baden (2. Stellvertreterin)
Jürgen Dohms
Günter Ebersoll
Conrad Gliem
Sven Grelke
Manuela Klein
Maik Klinke
Siegfried Krause
Allgemeine Informationen zum OTR
Gemäß § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Ortsteilrat für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats beträgt in Ortsteilen mit mehr als 2000 Einwohnern 10.
Die weiteren Mitglieder des Ortsteilrats werden in geheimer Wahl gewählt. Sie sind, wie der Ortsteilbürgermeister, ehrenamtlich tätig.
Nach § 45 Abs. 6 ThürKO entscheidet der Ortsteilrat über folgende Angelegenheiten des Ortsteils:
1. Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens, Unterstützung der Ortsfeuerwehr.
Darüber hinaus gibt er Stellungnahmen ab zu:
1. der Änderung der Einteilung der Gemeinde in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils,
2. der Benennung der im Gebiet des Ortsteils dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen,
3. den beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten im Ortsteil.
Der [Link] führt zum aktuell gültigen § 45 ThürKO.